BVfK-Mitgliederinfo VW-Skandal

15. Oktober 2015

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

 der VW-Abgasskandal beschäftigt uns inzwischen in einem besonderen Maße, da es selten so viele ungeklärte rechtliche Fragen und unterschiedliche Standpunkte gab, welche die Freien Händler betreffen. Was wir z.B. heute nicht einmal wissen:

• Sturm im Wasserglas durch Medien und Talkshows angeheizt, weil wieder einmal irgendwelche Konzernmanager getrickst und gelogen haben?

• Oder Haftungsrisiken für Freie Händler mit existenzvernichtender Gefahr?

Wir wünschten uns Ersteres, können aber Letzteres nicht ausschließen und müssen uns daher darauf einrichten. Wenngleich der BVfK nach wie vor der Meinung ist, dass derzeit eine kaufrechtliche Mangelhaftigkeit nicht nachgewiesen ist, empfehlen wir nicht, die Strategie darauf abzustellen.

Doch welche Strategie ist die richtige?

• Soll man auf seine Kunden mit der Gefahr der verjährungshemmenden Wirkung zugehen, oder sich besser ruhig verhalten und hoffen, dass die Kunden direkt zu VW gehen?

• Wie verhält man sich gegenüber Kunden, die reklamieren, Fristen zur Nachbesserung setzen oder den Verzicht auf die Einrede der Verjährung fordern?

• Was ist, wenn die Umbaumaßnahmen von VW scheitern?

• Ist die eventuell reparierende Vertragswerkstatt Erfüllungsgehilfe und werden deren Erklärungen und Verhalten dem Verkäufer zugerechnet?

• Kann man den Autohersteller schadensersatzpflichtig machen und wie ist dann das Vorgehen, insbesondere, wenn mit den Kunden eher eine gütliche Einigung angestrebt wird?

• Muss man sich als Verkäufer überhaupt gegenüber dem Hersteller Outen und Konsequenzen u.a. von Marktbehinderung bei meinem Lieferanten befürchten?

• Kann der BVfK für alle betroffenen BVfK-Mitglieder mit VW verhandeln und ggf. auch ein Musterverfahren gegen VW führen?

Alles in allem wird deutlich, dass es kein Patentrezept gibt, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist und man auf Sicht fahren sollte. Es gibt täglich neue Informationen, die gegebenenfalls zur Kurskorrekturen führen.

Daher gibt es nun vom BVfK nicht nur das am Wochenende angekündigte Musterschreiben an Kunden, die vom VW-Skandal betroffen sind, sondern darüber hinaus eine vielseitige Strategie zur Vorgehensweise, welche individuell der aktuellen Situation und Entwicklung angepasst wird.

Das bedeutet auch, dass nur dann eine optimale Wirkung erzielt werden kann, wenn die einzelnen Elemente sinnvoll kombiniert werden. Gleichzeitig müssen wir allerdings auch darauf hinweisen, dass es keine Garantie für die Wirksamkeit von Maßnahmen und  rechtlichen Theorien geben kann. Insbesondere ist dringend davon abzuraten, sich aus den angebotenen Elementen selbst sein „Süppchen zu kochen“.

Daher stellen wir diese weiterführenden Informationen und Handlungsvorschläge auch nur auf individuelle Anfrage zur Verfügung. Bitte melden Sie sich unmittelbar bei der BVfK-Rechtsabteilung ( rechtsabteilung@bvfk.de ), wenn Sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchten. Sie erhalten Informationen über das besagte Maßnahmen– und Informationspaket im Rahmen Ihrer kostenfreien Mitgliederleistungen.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen wie gewohnt eine rechtliche Individualbearbeitung Ihrer Reklamationsfälle zu den wie üblich günstigen streitwertunabhängigen Gebühren der BVfK-Rechtsabteilung an. Vor dem Hintergrund der nicht unbeträchtlichen Risiken, die pro Fahrzeug mehrere 1000 € betragen können, empfehlen wir in jedem Fall kompetente rechtliche Beratung. Wenn Sie diesbezüglich Ihrem jetzigen Anwalt treu bleiben möchten, bieten wir gerne Dialog und Zusammenarbeit mit diesem an. Sie müssen also auch in einer solchen Konstellation nicht auf die Optimierung Ihrer Chancen durch die Kompetenz der BVfK-Rechtsabteilung verzichten.

Soweit das BVfK-Update zum VW Skandal. Wir hoffen, Ihnen bestmöglich helfen zu können, großen Schaden zu vermeiden oder zu lindern.

Hier nochmals der Weg zu Anforderung des „BVfK-Maßnahmenpaket-VW-Skandal“:

 rechtsabteilung@bvfk.de

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

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Information Mitgliederversammlung am 14. November 2015

Details und Tagesordnung am 16. Oktober im Mitgliederbereich:  www.bvfk.de

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